Immer mehr Menschen besitzen einen Balkon und freuen sich darüber, wenn das Wetter sonnig mit spielt. Immerhin können sich die Balkonbesitzer so gemütlich machen und mit Freunden ein paar nette Stunden hier auf dem Balkon verweilen. Auch Grillen auf dem Balkon wird aus diesem Anlass immer beliebter und es ist auch in jedem Fall gestattet. Anders als oftmals auf den hauseigenen Hof oder der Gemeinschaftsgärten, sodass man sich tatsächlich sehr über seinen eigenen Balkon freuen kann, wenn man ohnehin ein Fan der kommenden Grillsaison ist. Doch da es derzeit so viele unterschiedliche Tischgrills, Modelle und Regelungen zugleich gibt, verwundert es auch niemanden mehr, dass Betroffene nicht mehr durchblicken, wenn es um das Regelwerk zum Grillen auf dem Balkon geht. Ein Grund mehr, wieso Sie hier ein paar Informationen einholen können, um das Grillabenteuer auf Balkonien endlich ausleben zu können.
Der Tischgrill sollte stets TÜV und GS geprüft sein
Auf einen Tischgrill muss daheim niemand verzichten. Wobei nicht jeder Vermieter den Holzkohle Tischgrill auf dem Balkon gestattet, da dieser eine hohe Rauchentwicklung mit sich bringt und somit als störend empfunden werden kann. Hinzu kommend, dass solche Holzkohle Tischgrills nichts in Räumlichkeiten zu suchen haben, um eine Kohlenmonoxidvergiftung zu vermeiden. Dennoch ist es möglich, einen kleinen Tischgrill mit Holzkohle auf den meisten Balkons zu stellen, wenn sie TÜV geprüft und gerne auch GS geprüft sind. Sie garantieren ein erhöhtes Maß an europäischer Normen und damit verbunden Sicherheit, damit das Steak und die Bratwurst gut schmecken. Wobei die meisten lieber auf elektronische Tischgrills zurückgreifen, die auch beim Vermieter sehr gut ankommen.
Der Tischgrill kann auch elektronisch sein
Wenn es die Gesetzeslage nicht zulässt, mit dem Holzkohle Tischgrill vorliebzunehmen, dann reicht doch ganz sicher auch der Elektrotischgrill. Dieser ist in die Steckdose zu stecken, bietet zugleich eine verringerte Rauchentwicklung und ist auf der anderen Seite leicht zu bedienen. Doch gerade in puncto Sicherheit sind auch hier TÜV und GS Siegel keine Seltenheit, aber auch die möglichen Risiken sind deutlich geringer, als bei einem Tischgrill, welcher mit Holzkohle gezündet werden muss. Es empfiehlt sich also aus Respekt vor den Nachbarn, aus Sicherheitsgründen und der Gesetzeslage sowie aufgrund der verschiedenen Ansichten der Vermieter, hier tunlichst zu überdenken, welcher Grill auf dem Tisch und Balkon die bessere Wahl wäre. Beides schmeckt ohnehin hervorragend, sodass bei der Bratwurst mit Salat, dem Steak und die Kräuterbutter etc. kaum ein Unterschied zu schmecken sein wird.
Holzkohle auf dem Balkon? Das geht wirklich nicht überall, aber ist auch nicht überall gleichermaßen verboten. Hier kommt es auf die Mietverhältnisse an und die aktuelle Gesetzeslage. Alternativ steht dem elektronischen Tischgrill jedoch nichts im Wege, um sich das Grillvergnügen auf dem Balkon nicht nehmen zu lassen.